1. Alle aktiven Mitglieder ab 15 Jahren sind zum Bootshausdienst verpflichtet. Ausnahmen müssen mit dem Vorstand oder dem Bootshauswart abgesprochen werden.
2. Es gibt drei Gemeinschaftsaktionen im Bootshaus pro Jahr:
Frühjahrs-, Sommer-, und Herbstputz
Wer an zweien der Termine mitarbeitet hat seinen Bootshausdienst abgeleistet.
3. Im Foyer des Bootshauses liegen Arbeitskarten aus, auf denen zu erledigende Arbeiten notiert sind.
Man kann selbstständig eine oder mehrere Karten bearbeiten und die erledigte Arbeit auf der Rückseite mit Datum, Zeitaufwand und Unterschrift dokumentieren.
4. In Absprache mit Vorstand und Bootshauswart kann der Bootshausdienst auch dadurch abgeleistet werden, dass man sich an besonderen Arbeitseinsätzen beteiligt.